Neuregelung Maklerprovision 23.12.2020
Die Aufteilung der Maklerprovision wird bundesweit neu, einheitlich geregelt:
Ab dem 23. Dezember 2020 haben Immobilienverkäufer und -Käufer unterschiedliche Möglichkeiten mit uns erfolgreich zusammenzuarbeiten.
In NRW ändert sich, bis auf die Vorschrift des zwingend notwendigen, schriftlichen Vertragsabschlusses, nichts Wesentliches.
Gründe weshalb Sie uns beauftragen sollten.
Wir bieten Kompetenz, viel Erfahrung sowie Sicherheit und sind stets an Ihrer Seite.
Wir kennen unsere Region, haben über 40 Jahre Erfahrung und bilden uns stetig weiter. So können wir den bestmöglichen, erzielbaren Marktpreis für Ihre Immobilie ermitteln und durchsetzen.
Wir kümmern uns um die relevanten Unterlagen und regeln die erforderlichen Formalitäten.
Wir setzen Ihre Immobilie in Szene und präsentieren sie aussagefähig sowie ansprechend und richtig platziert am Immobilienmarkt.
Wir verfügen über ein zuverlässiges, langjähriges Netzwerk von Notaren, Anwälten, Steuerberatern, Handwerkern sowie natürlich Interessenten und Investoren.
Wir schützen Ihre Privatsphäre indem wir diskret vorgehen und die vollständige Kommunikation für Sie übernehmen.
Wir prüfen die Bonität des Käufers bzw. erarbeiten mit ihm gemeinsam sowie mit namhaften, deutschen Banken eine Finanzierung.
Wir erstellen in gemeinsamer Absprache mit dem Notariat, Verkäufer und Käufer einen Kaufvertragsentwurf. Beide Parteien kennen den Vertrag vor der Beurkundung eingehend. Selbstverständlich sind wir bei der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags an Ihrer Seite.
Wir haften bei berechtigten Ansprüchen mit unserer Berufshaftpflichtversicherung bei der Continentale Sachversicherungs AG.
Wir sind Mitglied im Immobilienverband IVD Bundesverband und sind den Standesregeln verpflichtet.
Mehr Informationen finden Sie auf: ivd.net
Drei Möglichkeiten zur Aufteilung des Erfolgshonorars (Provision)
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Teilung der Provision
Der Makler schließt mit beiden Parteien einen Maklervertrag.
Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision und bezahlen beide das Gleiche. Diese Provisions-Regelung haben wir seit Jahren bereits mit unseren Kunden bevorzugt umgesetzt. Als Immobilienvermittler haben wir immer für beide Parteien zu gleichen Teilen honorarpflichtig gearbeitet. Wir gehen davon aus, dass sich diese Version, nun mit gesetzlicher Unterstützung, landesweit durchsetzen wird. Neu bei uns in NRW ist lediglich die Erfordernis der Textform.
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Käufer bezahlt maximal 50%
Der Makler schließt nur mit dem Verkäufer einen Vertrag.
Der Käufer übernimmt maximal die Hälfte der mit dem Verkäufer vereinbarten Provision.
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Verkäufer übernimmt die Provision zu 100%
Der Makler schließt nur mit dem Verkäufer einen Vertrag.
Der Verkäufer übernimmt die Provision vollständig.
Für wen und für welche Immobilienart ist die Neuregelung gültig:
Das neue Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen gilt nur für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser.
Die Neuregelung zur Maklerprovision gilt nur für Verbraucher! Sie gilt nicht für gewerblich tätige Käufer oder Verkäufer, hier bleibt alles wie bisher.
Mehrfamilien-, Wohn- und Geschäftshäuser sowie unbebaute Grundstücke oder Gewerbeimmobilien fallen nicht unter der neuen Regelung, hier bleibt alles wie bisher.
Die Praxis kurz erklärt:
Sie entdecken eine schöne Wohnung oder ein Einfamilienhaus und fordern weitere Informationen sowie das Exposé an. Wenn Sie sich die Immobilie zunächst nur ansehen möchten, dann ist das, wie bisher, unverbindlich möglich.
Damit wir überhaupt für Sie tätig werden dürfen, ist jedoch Ihre Zustimmung zum Maklervertrag in Textform vor dem versenden des Exposés sowie auch vor der Besichtigung zwingend erforderlich. Der Vertragsschluss ist bisher durch schlüssiges Handeln automatisch entstanden, jetzt ist die Textform eine gesetzliche Bedingung.
Dass der Maklervertrag jetzt in Textform geschlossen wird, hat keine geänderten Auswirkungen gegenüber der vorhergehenden Abfolge. Die Textformerfordernis trägt aus Sicht des Gesetzgebers dazu bei, dass der Vertrag transparenter und klarer gestaltet ist.
Sie müssen - wie bisher - nur dann eine Provision zahlen, wenn ein notarieller Kaufvertrag geschlossen wird und der Vertragsabschluss durch unsere Tätigkeit als Immobilienmakler entstanden ist. Bitte informieren Sie sich bei Zweifel oder Unsicherheiten mit nachfolgenden Links bei der Bundesregierung oder beim Immobilienverband Deutschland IVD.
Wie hoch ist die Maklerprovision?
In der Praxis beträgt die Gesamtprovision in Deutschland in der Regel bis zu 7,14 Prozent des Verkaufspreises der Immobilie.
Was ändert sich in welchen Bundesland
Bundesland | Anteil Käufer | Anteil Verkäufer | Gesamtprovision |
Nordrhein-Westfalen: keine Änderung | Neu und Alt: 3,57 % | Neu und Alt: 3,57 % | 7,14 % |
Berlin, Brandenburg | Alt: 7,14 % | Alt: 0 % | 7,14 % |
Neu: 3,57 % | Neu: 3,57 % | ||
Bremen, Hessen | Alt: 5,95 % | Alt: 0 % | 5,95 % |
Neu: 2,97 % | Neu: 2,97 % | ||
Hamburg | Alt: 6,25 % | Alt: 0 % | 6,25 % |
Neu: 3,12 % | Neu: 3,12 % | ||
Mecklenburg-Vorpo. | Alt : 3,57 % | Alt: 2,38 % | 5,95 % |
Neu: 2,97 % | Neu: 2,97 % | ||
Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Schleswig-Holstein: keine Änderung | Neu und Alt: 3,57 % | Neu und Alt: 3,57 % | 7,14 % |
Hintergrund der neuen Regelung
Dem Gesetzgeber ging es bei der Regelung darum, insbesondere Käufer von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern zu entlasten, sofern es sich bei ihnen um Verbraucher handelt. Aus diesem Grund gilt die Regelung nicht bei Mehrfamilienhäusern, wozu auch Zweifamilienhäuser zählen. Gewerbeimmobilien oder unbebaute Grundstücke sind ebenfalls ausgenommen. Bei diesen Objekten kann sich auch weiterhin der Käufer verpflichten, die Provision alleine oder überwiegend zu übernehmen.
Die Politik sollte es nach unserer Meinung jedoch nicht versäumen, weitere Hürden für den Eigentumserwerb abzubauen: „Für Käufer ist es zweifellos eine Entlastung, wenn sie nun keinesfalls die gesamten Maklerkosten allein tragen müssen. So war es bisher in den meisten Bundesländern sowie auch in NRW bereits Standard bzw. ortsüblich. Allerdings würden andere Maßnahmen, etwa die Entfristung des erfolgreichen Baukindergelds, einen deutlich größeren Beitrag zur Eigentumsförderung in Deutschland leisten. Die größte Hürde und ein großer Preistreiber beim Erwerb von Wohneigentum ist die in den letzten Jahren drastisch gestiegene Grunderwerbsteuer, die deutlich gesenkt werden oder für Erstkäufer am besten ganz abgeschafft werden sollte.“
Die Grunderwerbsteuer in NRW ist 2011 von 3,5 % auf 5% und 2015 auf 6,5 % erhöht worden.
Bei Fragen zum Immobilienkauf oder -Verkauf bzw. Vermietung wenden Sie sich bitte an Herrn Ruthe:
Telefondurchwahl: 02 02 / 255 50 135
Mobil: 0171 - 142 98 00
E-Mail: mailto:klaus.peter.ruthe@haut-jordan.de
Oder nutzen Sie zur Kontaktaufnahme einfach unser Formular für Verkäufer